Vom alten Führerschein über die neue TÜV-Plakette bis zur Maskenpflicht im Auto (nd aktuell)

2021-12-30 14:07:29 By : Ms. Ava Yang

Der Autofahrer, der zwischen 1953 und 1958 geboren ist, muss sich sputen. Denn bis zum 19. Januar 2022 müssen die alten Führerscheine gegen die neuen im Scheckkartenformat eingetauscht werden. Danach sind autofahrende Männer und Frauen mit den Geburtsjahren 1959 bis 1964 dran. Sie haben ein Jahr länger, nämlich bis zum 19. Januar 2023 Zeit zur Erneuerung ihres Führerscheins. Der neue Führerschein kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro. Wer vor 1953 geboren ist, hat mit dem Umtausch bis 2033 Zeit.

Die alten »Lappen« müssen umgetauscht werden, weil sie nicht mehr fälschungssicher sind. Dies gilt nicht nur für die »Grauen«, sondern auch für die »Roten«. Auch sind die Bilder in der Regel rund um die Führerscheinprüfung entstanden, so dass die Besitzer auf den Fotos teilweise kaum noch zu identifizieren sind. Deswegen müssen alle alten Führerscheine bis 2033 schrittweise umgetauscht werden.

Grüne TÜV-Plakette nach Hauptuntersuchung 2022

Bestandsfahrzeuge bekommen 2022 nach Hauptuntersuchung (HU) eine grüne TÜV-Plakette ans Auto geklebt. Sie müssen dann erst 2024 wieder vorstellig werden. Bei Auto-Neuzulassungen im Jahr 2022 gibt es eine orange Plakette. Damit ist wie immer drei Jahre Zeit bis zur nächsten HU.

Zwei Masken gehören in den Verbandskasten

Es wird eine doppelte Maskenpflicht im Auto geben. Allerdings nicht im Gesicht, sondern im Verbandkasten. Dort müssen sich zwei Mund-Nase-Bedeckungen befinden. Der genaue Zeitpunkt der Einführung dieser Regelung ist noch strittig, genau wie die Höhe des Bußgeldes bei Verstößen gegen diese Maskenpflicht. Bislang kostet das Fehlen der Erste-Hilfe-Ausrüstung im Fahrzeug 5 Euro.

Neue Modelle: diverse Fahrerhilfen sind Pflicht

Alle ab dem 6. Juli 2022 zugelassenen Autos müssen diverse Assistenten haben. Dazu gehört ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent (Intelligent Speed Assistance, ISA), ein Notbremsassistent, ein Müdigkeitswarner und ein Notfall-Spurhalteassistent. Darüber hinaus werden ein Unfalldatenspeicher (Black Box) und eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre zur Pflicht.

Bei Reisen nach Österreich und in die Schweiz

Auch wenn Reisen aktuell schwierig ist, so sollte man wissen: Die in Österreich üblichen Vignetten werden teurer: die Pkw-Jahresvignette kostet 93,80 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 28,20 Euro, das Zehn-Tages-Pickerl 9,60 Euro. Motorradfahrer bezahlen 37,20 Euro, 14,10 Euro oder 5,60 Euro. Die Vignetten gibt es auch digital.

Für die Schweiz kostet die Jahres- vignette umgerechnet 38 Euro. Sie gilt ab 1. Dezember bis 31. Januar 2023. Dann gibt es zur Klebe-Vignette auch eine elektronische Version.

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