Neue Verbandkasten-Norm: Seit 1. Februar gelten die wichtigen Änderungen - EFAHRER.com

2022-05-29 07:54:04 By : Mr. Tom Su

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Die 13164:2022-Norm gilt für neue Verbandkästen seit dem 1. Februar 2022. Sie setzt zwei Gesichtsmasken in Erste-Hilfe-Sets voraus. Dafür fliegen zwei ausgediente Sachen heraus. Lesen Sie hier, was der neue Verbandkasten enthalten muss und welche Bußgelder Ihnen drohen, wenn Ihr Erste-Hilfe-Set nicht der gültigen Norm entspricht.

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Die Corona-Pandemie dauert weiter an und damit auch die Maskenpflicht an vielen Orten. Und auch Autofahrer trifft die Maskenpflicht, wenngleich nicht beim Fahren. Denn die Norm für Verbandkasten wurde in den vergangenen Monaten überarbeitet. Die neue Norm ist nun seit 1. Februar 2022 gültig.

Künftig müssen alle Fahrer von Autos, LKWs oder Bussen ihre Erste-Hilfe-Sets um zwei Gesichtsmasken erweitern. Das heißt also, dass Sie nicht Ihren alten Verbandkasten wegwerfen müssen, sondern vielmehr, dass Sie zwei Gesichtsmasken hinzufügen.

Für neue Verbandkasten gilt die DIN-Norm 13164:2022, die die Norm 13164:2014 ablöst. Mit der neuen DIN-Norm halten bei allen neuen Verbandkästen die zwei Gesichtsmasken Einzug. Auch nach der Pandemie sollen die Masken im Verbandkasten des Autos erhalten bleiben. Es ist lediglich von Gesichtsmasken die Rede. Ergo: Eine FFP2-Pflicht gibt es nicht. Wir empfehlen auf Nummer sicher zu gehen und zu Ihrem Verbandkasten zwei FFP2-Masken zu legen, die Sie bspw. bei Amazon kaufen können. 

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Enthält Ihr Wagen keinen Verbandkasten oder ist dieser nicht vollständig, verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). In der Regel droht Ihnen dann ein Bußgeld von fünf Euro. Sind Sie Fahrzeughalter und lassen Ihr Auto, das nicht mit vollständigem Verbandkasten ausgestattet ist, von einer anderen Person fahren, müssen Sie zehn Euro zahlen.

Die neue DIN-Norm für Verbandkasten ist am 1.Februar 2022 in Kraft getreten. Seitdem gilt die DIN 13164:2022 für alle Verbandkästen. Neben den Masken gibt es zwei weitere Änderungen für Verbandkästen:

Es gibt eine Übergangsphase: Der Inhalt nach alter Norm ist noch bis zum 31.1.2023 gültig. Nach dieser Karenzzeit zahlen Sie ein Bußgeld von fünf Euro, wenn bei einer Polizeikontrolle die Masken fehlen. Um Ihren Verbandkasten auf den neusten Stand zu bringen, können Sie die einzelnen Bestandteile, die sich ändern, herausnehmen beziehungsweise hinzufügen. Sie können sich aber auch einen neuen Verbandkasten gemäß DIN 13164:2022 anlegen.

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Diese Produkte gehören gemäß der aktuellen Ausgabe der DIN-Norm aus dem Jahr 2022 in einen Kfz-Verbandkasten, wie der ADAC auflistet:

Ergänzt wird diese Liste außerdem durch die beiden Masken. Wenn Sie einen neuen Verbandkasten benötigen, der der aktuell geltenden DIN-Norm entspricht, finden Sie diesen hier.

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Ein Erste-Hilfe-Set muss in Deutschland jeder PKW besitzen. Das ist in § 35h der StVZO festgeschrieben. Darunter fallen auch Quads. Ausgenommen von der Verbandkastenpflicht sind in der Regel Krafträder, Zweiräder und Zug- und Arbeitsmaschinen des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs. Omnibusse, die mehr als 22 Sitzplätze haben, müssen zwei Verbandkästen mitführen.

Achtung: In anderen Ländern gelten andere Regeln, was den Besitz eines Erste-Hilfe-Sets betrifft. Sie sollten sich daher immer informieren, welche Vorschriften es an Ihrem Reiseziel gibt.

Außerdem sollten Sie beachten: Der Verbandkasten im Auto ist nur für eine begrenzte Zeit gültig, er kann ablaufen. Gerade Verbandmaterial und Kompressen haben ein Verfallsdatum, weil sie steril verpackt sind. In der Regel beträgt die Haltbarkeit der Materialien mindestens vier Jahre. Ist bei bestimmten Verbandmaterialien oder beim gesamten Verbandkasten das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten, sollten Sie diese austauschen. Überschreiten Sie dieses Datum, entspricht Ihr Erste-Hilfe-Set nicht mehr den geltenden Mindestanforderungen der DIN-Norm. Das kann Ihnen bei der Hauptuntersuchung (HU) als geringer Mangel beanstandet werden und bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Regel beläuft sich dieses auf fünf bis zehn Euro Verwarngeld. Zudem dient ein ordnungsgemäßer Verbandkasten auch Ihrer eigenen Verkehrssicherheit und der anderer, wenn Sie helfen müssen.

Wussten Sie schon? Wenn Sie bei einem Unfall erste Hilfe leisten und Material aus Ihrem Erste-Hilfe-Set verwenden, wird Ihnen das von der Versicherung erstattet.

Abgelaufene Verbandkästen sollten Sie nach Verfallsdatum nicht wegwerfen. Sie können die ausrangierten Materialien wie Pflaster oder Verbände in Ihre Hausapotheke übernehmen oder das gesamte Erste-Hilfe-Set an das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder ähnliche Organisationen spenden. Auch Erste-Hilfe-Kurse oder Fahrschulen können Sie mit Ihrem alten Verbandkasten unterstützen.

Wann darf man die Lichthupe einsetzen, wie verhält man sich bei Nebel auf der Fahrbahn und ab wann gilt das Tempolimit bei Nässe? Es gibt viele Verkehrsregeln und nicht alle sind jedem Autofahrer bekannt. Damit Sie sicher und legal auf der Straße unterwegs sind, hat EFAHRER.com Ihnen einige der Regeln zusammengefasst und erklärt:

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