Neue Regelungen für den Verbandskasten im Auto: Mund- und Nasenschutz künftig verpflichtender Bestandteil - MOTORMOBILES

2022-05-28 07:58:45 By : Mr. Jason Zhou

Ab 2022 gilt eine neue Inhaltsliste für den Verbandskasten im Auto - Bildnachweis: MOTORMOBILES

Wer mit dem Auto unterwegs ist, darauf weist die Sparkassen DirektVersicherung AG hin, kommt um ein wichtiges Ausrüstungselement nicht herum: den Verbandskasten. Er ist der Helfer in der Not, wenn man beispielsweise als erste Person an einen Unfallort kommt oder selbst in einen Unfall verwickelt ist. Damit der Inhalt eines Verbandskastens immer auf dem neuesten Stand ist, werden die entsprechenden Vorschriften von Zeit zu Zeit angepasst. Bei den jüngsten Änderungen wurden nicht nur medizinische Erkenntnisse berücksichtigt, sondern auch die Coronapandemie mit einbezogen. So besteht künftig die Pflicht, zwei medizinische Gesichtsmasken (Mund- und Nasenschutz) im Verbandskasten mitzuführen. 

Art und Menge des Inhalts von Verbandskästen für den Pkw werden in der DIN 13164 festgelegt. Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherige aus dem Jahr 2014 und gilt bereits seit dem 1. Februar 2022. Allerdings: Im Handel befindliche Verbandskästen dürfen noch bis zum 31. Januar 2023 uneingeschränkt genutzt werden. Die jeweils gültige Norm ist Bestandteil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Solange sie nicht geändert beziehungsweise eine neue Fassung der Norm aufgenommen wird, gilt eine Übergangsregelung – und es besteht keine Verpflichtung zum sofortigen Austausch oder zur Nachrüstung des Verbandskastens im Fahrzeug. 

Neben der neu eingeführten Pflicht zum Mitführen von zwei Gesichtsmasken wird die Anzahl der erforderlichen Dreieckstücher von zwei auf eins reduziert. Es entfällt außerdem das Verbandtuch nach DIN 13152 BR, sodass nur noch das größere Verbandtuch mitgeführt werden muss.   

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