ostechnik.de - Dritter Zusatzkostenbericht des GKV‑Spitzenverbandes veröffentlicht

2021-12-14 18:06:02 By : Ms. Cara Han

Der GKV‑Spitzenverband hat dem Bundesministerium für Gesundheit seinen dritten Zusatzkostenbericht vorgelegt. Er weist noch einmal darauf hin, dass sich die Mehrkosten für Hilfsmittel auf wenige Produktgruppen verteilen. Neben Hörgeräten stehen auch Einlagen im Fokus – der GKV‑Spitzenverband plädiert dafür, Produktgruppen mit hohen und häufigen Zusatzkosten weiterhin zu überwachen. Er fordert eine Rechtsgrundlage für Dienstleister, um auch qualitative Daten bereitzustellen. Ziel ist es, Rückschlüsse auf die Gründe ziehen zu können, aus denen sich Versicherte für eine Pflege mit Mehrkosten entscheiden.

Zusatzkosten für jede fünfte Hilfe Für den diesjährigen Zusatzkostenbericht wurden rund 95 Prozent der Abrechnungsdaten für Versorgungsfälle der verschiedenen Krankenkassen aus dem Jahr 2020 ausgewertet. Insgesamt gibt es 28 Millionen Hilfsmittellieferungen mit einem Ausgabenvolumen von rund 9 Milliarden Euro durch Krankenkassen.

Über alle Produktgruppen hinweg wurden Mehrkosten für rund 5,7 Millionen Hilfsmittellieferungen dokumentiert. Dies entspricht einem Anteil von ca. 20 Prozent aller Hilfsgüter. Die Summe aller dokumentierten Mehrkosten betrug rund 746 Millionen Euro, die durchschnittliche Höhe der angefallenen Mehrkosten betrug 132 Euro. Das Spektrum der Zusatzkosten sei außerordentlich breit, betont der GKV‑Spitzenverband. Im vergangenen Jahr waren es durchschnittlich 1.234,28 Euro für Hörgeräte, Zusatzkosten von 32,40 Euro für Einlagen und 48,23 Euro für Toilettenhilfsmittel. 

Zusatzkosten für Einlagen Gemäss Zusatzkostenbericht steht die Produktgruppe 08 „Einlagen“ weiterhin an erster Stelle bei der Anzahl der Versicherungsfälle, der Anzahl der Versicherungsfälle mit Zusatzkosten und dem Anteil der Versicherungsfälle mit Zusatzkosten. Im Untersuchungszeitraum wurden rund 4,4 Millionen Versicherte mit Einlagen versorgt. Beim Serviceaufwand liegt diese Produktgruppe mit rund 482 Millionen Euro weiterhin auf Platz 9. Sowohl 2019 als auch 2020 wurden für knapp 53 % der Versorgungsfälle in dieser Produktgruppe Mehrkosten verbucht. Die durchschnittliche Höhe der Zusatzkosten pro Versicherungsfall beträgt rund 32,4 Euro (2019: 29,6 Euro).

Während der Serviceaufwand der GKV für Einlagen und der Aufwand pro Versicherten gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist, war die Zahl der Versicherten im Jahr 2020 deutlich niedriger. Die Mehrkosten sind insgesamt gesunken. Da aber auch die Zahl der Mehrkostenfälle zurückgegangen ist, hat sich die Höhe der durchschnittlich gezahlten Mehrkosten sogar leicht erhöht, erklärt der GKV‑Spitzenverband.

Er weist darauf hin, dass die Erhöhung der Festbeträge für Einlagen um rund 13 % zum 1. April 2020 im Untersuchungszeitraum zurückgegangen sei. Außerdem wurde die Produktgruppe 08 (Beilagen) der Hilfsmittelliste aktualisiert. „Eine Reduzierung der Mehrkosten wäre zu erwarten, kann aber nicht festgestellt werden“, kritisierte der GKV‑Spitzenverband im Zusatzkostenbericht.

Der GKV‑Spitzenverband verweist erneut auf Versichertenbefragungen, die er bereits im zweiten Zusatzkostenbericht herangezogen hatte, und zieht daraus Schlussfolgerungen, die durchaus als Verbandsannahme gelesen werden können, dass die Leistungserbringer nicht ausreichend informieren würden die Versicherten zu den Mehrkosten: „Im Ergebnis waren die Versicherten mit den Rückstellungen weitestgehend zufrieden. Allerdings wurde die Beratung – insbesondere zu weiteren kostenlosen Versorgungsmöglichkeiten – teilweise nicht als ausreichend angesehen. Zudem fehlten oft Kenntnisse und Informationen über den Unterschied zwischen gesetzlicher Zuzahlung und Nebenkosten. Die Ergebnisse werden durch aktuelle Umfragen bestätigt. In einer Umfrage wurden deutliche Abweichungen in der Höhe der in diesem Zusammenhang ermittelten Mehrkosten im Vergleich zu den von den Leistungsträgern übermittelten Daten nach § 302 SGB V festgestellt“, heißt es in dem Mehrkostenbericht.

Zusatzkosten für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie Im Berichtszeitraum wurden rund 2,8 Millionen Versicherte mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie versorgt, womit diese Produktgruppe weiterhin den dritten Platz bei den Fallzahlen einnimmt. Beim Serviceaufwand liegt diese Produktgruppe auf Platz 8 mit ca. 594,9 Millionen Euro (2019: Platz 7). Bei 31,8 % (2019: 31 %) der Versorgungsfälle dieser Produktgruppe wurden Mehrkosten erfasst. Die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten pro Versicherungsfall beträgt 28,2 Euro (2019: 25,2 Euro).

Für diese Produktgruppe ist laut Zusatzkostengutachten im Jahr 2020 ein Anstieg der Gesamtleistungsausgaben der GKV und der Leistungsausgaben pro Pflegefall feststellbar. Hingegen ist die Zahl der Versicherten rückläufig. Die Zusatzkosten sind wie die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen, während die Zahl der Pflegefälle mit Zusatzkosten zurückgegangen ist. Daraus ergibt sich die etwas höhere Höhe der durchschnittlich gezahlten Mehrkosten im Jahr 2020.

Der GKV‑Spitzenverband weist darauf hin, dass die Erhöhung der Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie mit Wirkung zum 1. April 2020 im Berichtszeitraum zurückgegangen ist. „Dadurch könnte man davon ausgehen, dass die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten pro Fall gesunken wäre, aber das Gegenteil ist der Fall“, so der Verband.

Bandagen Im Untersuchungszeitraum wurden rund 1,9 Mio. Versicherte mit Bandagen versorgt, so dass diese Produktgruppe bei der Anzahl der Behandlungen wie schon 2019 an fünfter Stelle liegt. Beim Leistungsaufwand liegt diese Produktgruppe unverändert auf Rang 13 mit 136,6 Mio. Bei 23 % (2019: 21 %) der Versorgungsfälle dieser Produktgruppe wurden Mehrkosten erfasst. Die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten pro versicherte Person beträgt wie im Jahr 2019 rund 19 Euro. Während diese Kennzahlen keine großen Abweichungen aufweisen, sind der Serviceaufwand und die Zahl der Pflegefälle im Untersuchungszeitraum zurückgegangen. Dies ist nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes durch die Corona-Situation zu erklären.

Orthesen Im Untersuchungszeitraum wurden wie im Vorjahr rund 3,2 Millionen Versicherte mit Orthesen (inklusive Schienen) versorgt, womit diese Produktgruppe bei den Fallzahlen weiterhin den zweiten Platz belegt. Bei den Serviceaufwendungen belegt diese Produktgruppe mit 802,0 Millionen Euro weiterhin den dritten Platz. Es gibt einen leichten Anstieg der Ausgaben bei einem leichten Rückgang der Pflegefälle. 10,4 % (2019: 9,2 %) der Pflegefälle in dieser Produktgruppe wurden als Zusatzkosten erfasst. Die durchschnittliche Höhe der Mehrkosten pro Versicherungsfall liegt unverändert bei etwas mehr als 19 Euro.

Der GKV‑Spitzenverband will Produktgruppen mit hohen Zusatzkosten im Blick behalten. Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass die Höhe der durchschnittlichen Mehrkosten pro Versorgungsfall von durchschnittlich ca. 117,8 Euro auf 131,9 Euro gegenüber 2019. Zudem betont der GKV‑Spitzenverband, dass sich die Höhe der Mehrkosten noch auf bestimmte Produktgruppen konzentriert, die noch überwacht werden müssen. 

Der GKV‑Spitzenverband weist darauf hin, dass die erhobenen Daten noch keine Aussagekraft liefern, weshalb sich Versicherte für eine kostenpflichtige Hilfe entscheiden. Er fordert daher eine Rechtsgrundlage, nach der auch qualitative Daten von Dienstleistern zur Verfügung gestellt werden müssen, „um bei Fehlentwicklungen gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Anhand dieser Daten lassen sich Rückschlüsse auf die Gründe ziehen, aus denen“ die Versicherten haben sich für den Abschluss von Zusatzkostenvereinbarungen entschieden", teilt der GKV‑Spitzenverband mit.

„Wir wollen, dass die Entscheidung für oder gegen eine Versorgung mit Mehrkosten bewusst getroffen wird. Diese Entscheidung darf nicht durch eine zinsbezogene Beratung dahingehend beeinflusst werden, dass Beihilfen mit Mehrkosten verbunden sind“, sagte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des Nationalen GKV‑Spitzenverband.

Den dritten Zusatzkostenbericht finden Sie hier.

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