37-Jähriger steht wegen Totschlags vor dem Obergericht Zürich

2021-12-14 18:03:36 By : Mr. William Yang

Der Fall eines 37-jährigen Mannes, der von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes angeklagt wird, wird am Dienstag vor dem Obergericht Zürich verhandelt. Ihm droht das Sorgerecht. Zu Beginn der Berufungsverhandlung verlangte sein Verteidiger deren Abbruch. Der am Dienstagmorgen vor dem Obergericht des Kantons Zürich begonnene Mordprozess soll erneut abgesagt werden - forderte zumindest der Verteidiger des 37-jährigen Hauptangeklagten.

Zur Begründung erklärte der Anwalt, das Obergericht wolle die Verfahrensakten nicht herausgeben, sondern ihm lediglich angeboten, diese vor Ort im Gericht einsehen zu können. "Dies ist ein absoluter Skandal, der alle Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verspottet", sagte er. Ein faires Verfahren ist so nicht möglich.

Die Anhörung sollte daher abgebrochen und neu angesetzt werden, nachdem er die Akten erhalten und studieren konnte. Der Verteidiger bemängelte während des Großteils der Rede am Vormittag zahlreiche weitere Verfahrensmängel. Das Gericht hat die Anträge des Verteidigers noch nicht erörtert. Die Anhörung wird vorerst am Nachmittag fortgesetzt.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Angeklagten, einen 37-jährigen Schweizer mit kosovarischen Wurzeln, im März 2020 zu 16,5 Jahren Freiheitsstrafe. Einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Untersuchungshaft hat das Gericht nicht ausgesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben das Urteil gefällt.

Der Angeklagte erschoss im Frühjahr 2015 auf offener Strasse in Zürich einen 30-jährigen Portier. Täter und Opfer verband eine jahrelange und von beiden Seiten hart ausgetragene Rivalität. In dieser Nacht hatten sie sich in Zürich-Affoltern verabredet, um ihren Streit beizulegen. Auf Geheiß des Haupttäters nahm der 27-jährige Türke eine Schusswaffe mit.

Der tödliche Schuss soll gefallen sein, als die gegnerische Gruppe bereits mit der Flucht begonnen hatte. Der Hauptverdächtige soll den Schuss abgegeben haben. Das Bezirksgericht sprach ihn im März 2020 mehrfacher, teils versuchter, vorsätzlicher Tötung und verschiedener anderer Delikte für schuldig. Neben der Freiheitsstrafe verhängte es eine – eher symbolische – Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 10 Franken.

Der 37-jährige Familienvater hatte seit seiner Kindheit immer wieder Straftaten begangen, war aber bis zum Vorfall in Zürich Affoltern stets mit milden Strafen davongekommen. Auch seine beiden beteiligten Kollegen wurden vom Landgericht verurteilt. Der Türke wurde vom Hauptvorwurf der Mittäterschaft bei der vorsätzlichen Tötung freigesprochen. Für andere Delikte erhielt er jedoch eine Teilfreiheitsstrafe von drei Jahren.