Verbandkasten im Auto: Das muss drin sein

2022-04-21 08:10:27 By : Mr. Kevin zhou

Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) muss in Deutschland in jedem Auto ein Verbandkasten, umgangssprachlich auch Erste-Hilfe-Kasten oder Rot-Kreuz-Kasten, mitgeführt werden, um bei Unfällen oder Notfällen Erste Hilfe leisten zu können. Wobei sich der Begriff Verband-"Kasten" beim Kfz streng genommen nur auf den Inhalt bezieht.

Dieser muss lediglich vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend geschützt sein, weshalb man in vielen Pkw eine Verbandtasche findet.

Was in einem Auto-Verbandskasten enthalten sein muss, regelt die Norm DIN 13164. Diese wurde im Jahr 2022 in einem wesentlichen Punkt geändert: Künftig müssen Autofahrer auch zwei medizinische Gesichtsmasken mitführen.

Während die DIN 13164 schon entsprechend geändert wurde, tritt die Regelung zur Mitnahme der Mund-Nasen-Bedeckung erst ab der nächsten Überarbeitung der StVZO in Kraft, die noch im Jahr 2022 erfolgen soll.

Darüber hinaus hält die Norm fest, welches Verbandmaterial in Form von Pflasterstrips, Fingerverbände, Wundschnellverband, Dreiecktuch, Rettungsdecke, Verbandpäckchen oder Fingerkuppenverbände in welcher Größe und welcher Form im Fahrzeug mitgeführt werden muss.

Verbandmaterial wie Pflaster-Strips, Verbandpäckchen oder Fingerverbände haben ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Wir dieses überschritten, muss der entsprechende Artikel gegen einen neuen ausgetauscht werden. Ist das Verfallsdatum eines Verbandskasten oder einzelner seiner Teile seiner Füllung überschritten, erfüllt dieser nicht mehr die Norm. Dies kann im Rahmen einer Hauptuntersuchung ("TÜV") des Pkw als geringer Mangel festgehalten oder bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei geahndet werden.

Wird ein Autofahrer bei einer Polizeikontrolle ohne oder ohne vorschriftsmäßigen Verbandkasten erwischt wird, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet werden kann.