Helfer in der Not: Der Verbandskasten wird 50!

2022-04-21 08:09:56 By : Andy luo

Meist klemmt er im Kofferraum zwischen Warndreieck und Wagenheber: der Verbandskasten. Seit 50 Jahren zählt die lebensrettende Box oder Tasche zur Pflichtausstattung im Auto, um nach einem Unfall bei der Ersten Hilfe zu unterstützen.

Das kam Anfang der 1970er Jahre sehr häufig vor. Autofahren ohne Gurt und Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen, ohne ABS, ESP und ohne Promillegrenzen war sehr gefährlich: 1970 starben 19 193 Menschen im Straßenverkehr in Deutschland, bei 13,94 Millionen Autos.

Zum Vergleich: 2021 kamen 2569 Menschen bei Verkehrsunfällen in Deutschland ums Leben, bei etwa 59 Millionen angemeldeten Fahrzeugen.

Krankenwagen benötigten damals lange, um einen Unfallort zu erreichen. Daher führte der Gesetzgeber zum 1. Januar 1972 die Pflicht zum Mitführen eines Kfz-Verbandkastens ein, um eine schnelle Erstversorgung zu ermöglichen.

Seitdem muss jedes Auto nach Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Erste-Hilfe-Material an Bord haben, festgelegt nach der DIN 13164. Durch die Norm unterscheidet sich der Inhalt nicht, die Form kann variieren, etwa eine Tasche oder ein Aufbewahrungskasten sein.

„Verbandkästen für Autos gab es schon vorher, nur keine Verpflichtung, einen mitzuführen. Daher hatten nur wenige Autos Erste-Hilfe-Material an Bord“, sagt Andreas Holthaus. Er leitet seit über 20 Jahren den Fachbereich Erste Hilfe (FBEH) beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).

„Wichtig ist, dass Autofahrer das Verfallsdatum beachten und den Verbandkasten nach fünf Jahren austauschen“, sagt Andreas Holthaus. Denn verschiedene Produkte haben wegen der im Auto herrschenden Temperaturschwankungen ein Verfallsdatum.

Liegt das Verfallsdatum zurück oder fehlt er ganz, droht bei einer Fahrzeugkontrolle ein Bußgeld von fünf bis zehn Euro. Fehlt er bei einer Hauptuntersuchung, ist er mangelhaft oder unvollständig, so wird das als „geringer Mangel“ beanstandet. Ist das Datum abgelaufen, taucht das laut Dekra lediglich als Hinweis im Prüfbericht auf. Die Plakette gibt es dennoch.

Siegfried Brockmann hält den Verbandkasten nur für bedingt sinnvoll. „Die richtige Benutzung hängt mit Kenntnissen der Ersten Hilfe zusammen. Wenn die nicht vorhanden sind, dann hilft der Verbandkasten wenig“, sagt der Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Für die meisten Autofahrer liegt der Erste-Hilfe-Kurs viele Jahre zurück. Da nur die wenigsten Autofahrer die Kenntnisse nach ein paar Jahren auffrischen, fehlt es an Übung und Können.

„Viele Autofahrer fühlen sich als Ersthelfer überfordert und können dementsprechend nicht helfen“, sagt Brockmann. Genaue Untersuchungen über den Einsatz von Verbandkästen gebe es aber nicht.

Zudem hält der Unfallforscher den Verbandkasten für zu überladen. „Erste Hilfe bezieht sich auf schwere Verletzungen wie offene Wunden, starke Blutungen, Herzstillstand oder Schock. Kleine Pflaster und Verbände sind dafür ungeeignet“, sagt er.

Vielmehr müssten Ersthelfer wissen, wie sie lebensgefährliche Wunden versorgen, wie ein Druckverband funktioniert und entsprechendes Material im Verbandkasten direkt finden. Kleine Verletzungen würden meist nicht am Unfallort behandelt, sondern später.

„Es schadet natürlich nicht, einen Erste-Hilfe-Kasten im Auto zu haben. Aber in seiner jetzigen Form bringt er wenig“, sagt er.

Auch für Marcel Mühlich vom Auto Club Europa (ACE) ist das Wissen um die korrekte Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen entscheidender als ein Verbandkasten. Er plädiert für Auffrischungskurse alle drei bis fünf Jahre.

Aber immer gilt: „Jeder Autofahrer ist gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Lieber schlecht helfen, als gar nicht helfen. Übung macht aber den Meister“, sagt er.

Beim Kauf eines Verbandkastens rät Marcel Mühlich zum Blick auf das Ablaufdatum der Inhalte. „Es muss nicht immer der ganze Inhalt erneuert werden, häufig reicht es, die Materialien zu ersetzen, die abgelaufen sind“, sagt er. Es gebe für manche Verbandkästen auch Nachfüllpakete, die günstiger als ein neuer Kasten seien.

Wichtig: Das Verfallsdatum sollte erst in fünf Jahren erreicht werden und der Inhalt den aktuellen Stand der DIN 13164 erfüllen – mit zwei medizinischen Masken. „Die müssen eingeschweißt im Verbandkasten liegen und nicht irgendwo offen und lose im Auto“, sagt Mühlich.

Die im Handel befindlichen Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 genutzt werden und müssen weder ausgetauscht noch nachgerüstet werden. Wichtig sei zudem der Aufbewahrungsort.

„Am besten liegt das Erste-Hilfe-Set griffbereit im Innenraum. Dort kommen Autofahrer nach einem Unfall direkt dran“, sagt Mühlich. Nach einem Heckaufprall bleibt der lebensrettende Kasten im Kofferraum hingegen eingeklemmt zwischen Warndreieck und Wagenheber.

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